E-Rechnungspflicht in Deutschland –
Fakturia ist bereit.
ZUGFeRD & XRechnung
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Fakturia erstellt E-Rechnungen in den gesetzlich anerkannten Formaten ZUGFeRD und XRechnung – vollautomatisch, im laufenden Abrechnungsprozess, ohne zusätzlichen Aufwand.
Die E-Rechnung ist in Deutschland kein Zukunftsthema mehr – sie ist Gegenwart. Seit dem 1. Januar 2025 sind alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen im B2B-Bereich verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen. Die Pflicht zum Ausstellen folgt in Stufen bis 2028. Für Abo-Unternehmen mit regelmäßig wiederkehrendem Rechnungsvolumen ist eine softwareseitige Lösung keine Option mehr, sondern Voraussetzung für gesetzeskonforme Abläufe.
seit 1. Jan 2025
ab >800K € Umsatz
alle Unternehmen
gesetzliche Basis
Was ist eine E-Rechnung – und warum reicht ein PDF nicht mehr?
Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes ist kein PDF. Das ist der wichtigste Punkt, den viele Unternehmen noch nicht verinnerlicht haben. Eine gesetzeskonforme E-Rechnung ist ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz in einem XML-basierten Format, das der europäischen Norm EN 16931 entspricht. Diese Rechnung kann automatisch verarbeitet, validiert und archiviert werden – ohne manuellen Eingriff, ohne Medienbruch.
Ein einfaches PDF – egal ob es als E-Mail-Anhang versandt wird oder eine schöne Formatierung hat – erfüllt die neuen gesetzlichen Anforderungen ausdrücklich nicht. Nur die maschinenlesbare XML-Struktur ist die Grundlage für den steuerlichen Vorsteuerabzug. In Deutschland sind aktuell zwei Formate zugelassen, die die EN-16931-Anforderungen erfüllen: ZUGFeRD und XRechnung.
Wichtig: Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen in Deutschland verpflichtet, E-Rechnungen zu empfangen und weiterzuverarbeiten – unabhängig von Umsatzgröße oder Branche. Wer noch keine E-Rechnungen empfangen kann, handelt bereits heute nicht gesetzeskonform. Für die Pflicht zum Ausstellen gelten Übergangsfristen bis 2028 – aber das Zeitfenster zum Handeln wird kleiner.
Die E-Rechnungspflicht in Deutschland: Stufenplan bis 2028
Das Wachstumschancengesetz führt die Pflicht schrittweise ein. Hier die verbindlichen Stufen im Überblick:
Jedes umsatzsteuerpflichtige Unternehmen in Deutschland muss seit dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen (ZUGFeRD, XRechnung) zu empfangen und zu verarbeiten. Gleichzeitig entfällt der bisherige Vorrang der Papierrechnung – E-Rechnungen dürfen nun ohne Zustimmung des Empfängers versendet werden. Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen jedoch noch Papierrechnungen versandt werden (Übergangsfrist).
Bereits in KraftAb 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz (2026) von mehr als 800.000 € strukturierte E-Rechnungen für alle inländischen B2B-Transaktionen ausstellen. Papier- und PDF-Rechnungen sind für diese Unternehmen dann nur noch in engen Ausnahmefällen zulässig.
Jetzt vorbereitenAb 2028 müssen alle B2B-Rechnungen in Deutschland als strukturierte E-Rechnungen ausgestellt werden – unabhängig von der Unternehmensgröße. Papier- und PDF-Rechnungen sind im nationalen Rechnungsverkehr zwischen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen dann in den meisten Fällen nicht mehr zulässig. Ausnahmen gelten nur noch für Kleinbetragsrechnungen unter 250 € und Fahrscheine.
Finale FristDie E-Rechnungspflicht legt die Grundlage für ein zukünftiges digitales Echtzeit-Meldesystem für Umsatzsteuerdaten (Transaction-based Reporting), das im Rahmen der EU-Initiative „VAT in the Digital Age" (ViDA) bis 2030 europaweit eingeführt werden soll.
Langfristiger AusblickZUGFeRD und XRechnung: Die zwei Formate, die Fakturia unterstützt
Beide Formate erfüllen die europäische Norm EN 16931 und sind in Deutschland gesetzlich als E-Rechnungsformat anerkannt. Fakturia erstellt beide Formate vollautomatisch:
ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) ist ein hybrides Format: Es kombiniert ein menschenlesbares PDF mit einem eingebetteten XML-Datensatz. Dadurch ist die Rechnung für Menschen genauso lesbar wie eine normale PDF-Rechnung – und gleichzeitig vollständig maschinenlesbar für automatische Verarbeitung.
XRechnung ist das offizielle E-Rechnungsformat der deutschen öffentlichen Verwaltung und seit 2020 bei Rechnungen an Bundesbehörden Pflicht. Es handelt sich um ein reines XML-Format ohne PDF-Komponente, das ausschließlich maschinenlesbar ist. XRechnung ist insbesondere für B2G-Rechnungen (Business-to-Government) an öffentliche Auftraggeber erforderlich.
| Kriterium | ZUGFeRD | XRechnung |
|---|---|---|
| Format-Basis | PDF + eingebettetes XML | Reines XML (UBL oder CII) |
| Menschenlesbar ohne Software | ✓ Ja (PDF-Komponente) | Nein (nur mit XML-Viewer) |
| EN 16931 konform | ✓ Ab Comfort-Profil | ✓ Vollständig |
| B2B zwischen Unternehmen | ✓ Zulässig | ✓ Zulässig |
| B2G (öffentliche Auftraggeber) | Bundesland-abhängig | ✓ Standardformat |
| Fakturia-Support | ✓ Vollständig | ✓ Vollständig |
| Empfehlung für Abo-Unternehmen | Ideal für B2B-Kunden | Erforderlich für öffentliche Auftraggeber |
Wie Fakturia die E-Rechnungserstellung automatisiert
Fakturia integriert die E-Rechnungserstellung direkt in den laufenden Abrechnungsprozess. Es ist kein separater Export-Schritt, kein separates Tool und keine manuelle Konvertierung notwendig – die E-Rechnung entsteht automatisch als Teil jeder regulären Rechnungserstellung:
Automatische E-Rechnungserstellung
Bei jeder Rechnungserstellung in Fakturia wird die E-Rechnung automatisch im gewählten Format (ZUGFeRD oder XRechnung) erzeugt – ohne manuellen Eingriff, ohne zusätzlichen Schritt.
Integration in Recurring Billing
Die E-Rechnungserstellung funktioniert nahtlos auch im vollautomatischen Recurring-Billing-Prozess. Jede wiederkehrende Rechnung wird automatisch als gesetzesskonforme E-Rechnung erzeugt.
DATEV-Export mit E-Rechnung
E-Rechnungen werden über den DATEV Buchungsdatenservice direkt mit dem Buchungssatz verknüpft übertragen – Ihr Steuerberater erhält eine vollständige, gesetzesskonforme Buchungsgrundlage.
GoBD-konforme Archivierung
Alle erzeugten E-Rechnungen werden in Fakturia revisionssicher archiviert – entsprechend den Anforderungen der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern).
EU-Ausland & MOSS
Für digitale Produkte an B2C-Kunden im EU-Ausland bereitet Fakturia die Daten für den Mini-One-Stop-Shop (MOSS) auf und unterstützt länderspezifische Steuersätze.
USt-Id-Validierung
Fakturia prüft regelmäßig automatisch die USt-Identifikationsnummern von EU-Auslandskunden gegen das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – als Voraussetzung für korrekte E-Rechnungen.
Für wen ist die automatische E-Rechnungserstellung besonders wichtig?
- SaaS- und Abo-Unternehmen im B2B-Bereich: Wer monatlich Hunderte von Rechnungen an Geschäftskunden stellt, kann die E-Rechnungspflicht nicht manuell erfüllen. Die Automatisierung durch Fakturia ist hier keine Optimierung, sondern eine Notwendigkeit.
- Unternehmen mit öffentlichen Auftraggebern als Kunden: Rechnungen an Bundesbehörden und viele Landesbehörden müssen bereits heute als XRechnung gestellt werden. Fakturia erstellt XRechnungen vollautomatisch.
- Wachsende Unternehmen mit steigendem Rechnungsvolumen: Je früher die E-Rechnungsinfrastruktur steht, desto reibungsloser verläuft das Wachstum. Wer jetzt umstellt, spart sich die Hektik vor den gesetzlichen Fristen 2027 und 2028.
- Unternehmen mit bestehender DATEV-Anbindung: Die Kombination aus E-Rechnungserstellung in Fakturia und direkter Übertragung per DATEV Buchungsdatenservice schafft eine vollständig durchgängige, medienbruchfreie Buchhaltungskette.
- Steuerberater und ihre Mandanten: Steuerberater, die ihre Mandanten in die Lage versetzen wollen, die E-Rechnungspflicht gesetzeskonform zu erfüllen, profitieren von der direkten DATEV-Kompatibilität von Fakturia.
Hinweis zu Übergangszeiträumen: Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen für inländische B2B-Umsätze noch Papier- und PDF-Rechnungen versandt werden – vorausgesetzt, der Empfänger stimmt zu bzw. widerspricht nicht. Die Empfangspflicht für E-Rechnungen gilt jedoch für alle Unternehmen bereits seit dem 1. Januar 2025 ohne Ausnahme. Fakturia ermöglicht sowohl das klassische PDF als auch die gesetzeskonforme E-Rechnung – je nach Kundenbedarf konfigurierbar.
Deutsche Software – vorbereitet für deutsches Recht
Fakturia wird von der Luminea IT Services GmbH aus Sauerlach bei München entwickelt. Als deutsches Softwareunternehmen verfolgen wir die Entwicklung der E-Rechnungspflicht seit ihrer Entstehung – und haben die Unterstützung für ZUGFeRD und XRechnung bereits implementiert, bevor die gesetzlichen Fristen greifen.
Alle Daten werden ausschließlich in einem TÜV-zertifizierten Rechenzentrum in Nürnberg verarbeitet – DSGVO-konform, GoBD-konform, ohne Datenweitergabe in Drittstaaten. Fakturia ist im Privatbesitz seiner Gesellschafter und steht nicht unter dem Einfluss ausländischer Investoren.
E-Rechnungspflicht – jetzt gesetzeskonform aufgestellt sein
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