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Gesetzliche Pflicht · Jetzt handeln

E-Rechnungspflicht in Deutschland –
Fakturia ist bereit.
ZUGFeRD & XRechnung

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Fakturia erstellt E-Rechnungen in den gesetzlich anerkannten Formaten ZUGFeRD und XRechnung – vollautomatisch, im laufenden Abrechnungsprozess, ohne zusätzlichen Aufwand.

Die E-Rechnung ist in Deutschland kein Zukunftsthema mehr – sie ist Gegenwart. Seit dem 1. Januar 2025 sind alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen im B2B-Bereich verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen. Die Pflicht zum Ausstellen folgt in Stufen bis 2028. Für Abo-Unternehmen mit regelmäßig wiederkehrendem Rechnungsvolumen ist eine softwareseitige Lösung keine Option mehr, sondern Voraussetzung für gesetzeskonforme Abläufe.

2025
Empfangspflicht
seit 1. Jan 2025
2027
Ausstellungspflicht
ab >800K € Umsatz
2028
Pflicht für
alle Unternehmen
EN
Norm 16931 –
gesetzliche Basis

Grundlagen

Was ist eine E-Rechnung – und warum reicht ein PDF nicht mehr?

Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes ist kein PDF. Das ist der wichtigste Punkt, den viele Unternehmen noch nicht verinnerlicht haben. Eine gesetzeskonforme E-Rechnung ist ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz in einem XML-basierten Format, das der europäischen Norm EN 16931 entspricht. Diese Rechnung kann automatisch verarbeitet, validiert und archiviert werden – ohne manuellen Eingriff, ohne Medienbruch.

Ein einfaches PDF – egal ob es als E-Mail-Anhang versandt wird oder eine schöne Formatierung hat – erfüllt die neuen gesetzlichen Anforderungen ausdrücklich nicht. Nur die maschinenlesbare XML-Struktur ist die Grundlage für den steuerlichen Vorsteuerabzug. In Deutschland sind aktuell zwei Formate zugelassen, die die EN-16931-Anforderungen erfüllen: ZUGFeRD und XRechnung.

⚠️

Wichtig: Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen in Deutschland verpflichtet, E-Rechnungen zu empfangen und weiterzuverarbeiten – unabhängig von Umsatzgröße oder Branche. Wer noch keine E-Rechnungen empfangen kann, handelt bereits heute nicht gesetzeskonform. Für die Pflicht zum Ausstellen gelten Übergangsfristen bis 2028 – aber das Zeitfenster zum Handeln wird kleiner.


Zeitplan der Einführung

Die E-Rechnungspflicht in Deutschland: Stufenplan bis 2028

Das Wachstumschancengesetz führt die Pflicht schrittweise ein. Hier die verbindlichen Stufen im Überblick:

1. Januar 2025 – jetzt aktiv
Empfangspflicht für alle Unternehmen

Jedes umsatzsteuerpflichtige Unternehmen in Deutschland muss seit dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen (ZUGFeRD, XRechnung) zu empfangen und zu verarbeiten. Gleichzeitig entfällt der bisherige Vorrang der Papierrechnung – E-Rechnungen dürfen nun ohne Zustimmung des Empfängers versendet werden. Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen jedoch noch Papierrechnungen versandt werden (Übergangsfrist).

Bereits in Kraft
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1. Januar 2027 – in Kürze
Ausstellungspflicht für Unternehmen mit > 800.000 € Jahresumsatz

Ab 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz (2026) von mehr als 800.000 € strukturierte E-Rechnungen für alle inländischen B2B-Transaktionen ausstellen. Papier- und PDF-Rechnungen sind für diese Unternehmen dann nur noch in engen Ausnahmefällen zulässig.

Jetzt vorbereiten
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1. Januar 2028 – Endstufe
Ausstellungspflicht für alle Unternehmen

Ab 2028 müssen alle B2B-Rechnungen in Deutschland als strukturierte E-Rechnungen ausgestellt werden – unabhängig von der Unternehmensgröße. Papier- und PDF-Rechnungen sind im nationalen Rechnungsverkehr zwischen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen dann in den meisten Fällen nicht mehr zulässig. Ausnahmen gelten nur noch für Kleinbetragsrechnungen unter 250 € und Fahrscheine.

Finale Frist
Ab 2028 und darüber hinaus: ViDA
Elektronisches Meldesystem (Transaction-based Reporting)

Die E-Rechnungspflicht legt die Grundlage für ein zukünftiges digitales Echtzeit-Meldesystem für Umsatzsteuerdaten (Transaction-based Reporting), das im Rahmen der EU-Initiative „VAT in the Digital Age" (ViDA) bis 2030 europaweit eingeführt werden soll.

Langfristiger Ausblick

Gesetzlich zugelassene Formate

ZUGFeRD und XRechnung: Die zwei Formate, die Fakturia unterstützt

Beide Formate erfüllen die europäische Norm EN 16931 und sind in Deutschland gesetzlich als E-Rechnungsformat anerkannt. Fakturia erstellt beide Formate vollautomatisch:

ZUG
ZUGFeRD
EN 16931 · Hybrid-Format

ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) ist ein hybrides Format: Es kombiniert ein menschenlesbares PDF mit einem eingebetteten XML-Datensatz. Dadurch ist die Rechnung für Menschen genauso lesbar wie eine normale PDF-Rechnung – und gleichzeitig vollständig maschinenlesbar für automatische Verarbeitung.

Hybridformat: PDF + XML in einer Datei
Für Menschen und Maschinen lesbar
EN 16931 Comfort- und Extended-Profil
Ideal für B2B zwischen Unternehmen
Von Fakturia vollständig unterstützt
XRE
XRechnung
EN 16931 · Reines XML-Format

XRechnung ist das offizielle E-Rechnungsformat der deutschen öffentlichen Verwaltung und seit 2020 bei Rechnungen an Bundesbehörden Pflicht. Es handelt sich um ein reines XML-Format ohne PDF-Komponente, das ausschließlich maschinenlesbar ist. XRechnung ist insbesondere für B2G-Rechnungen (Business-to-Government) an öffentliche Auftraggeber erforderlich.

Reines XML – kein PDF-Bestandteil
Pflichtformat für B2G-Rechnungen
Bundeseinheitlicher Standard (KoSIT)
Peppol-fähig und EU-weit kompatibel
Von Fakturia vollständig unterstützt
Kriterium ZUGFeRD XRechnung
Format-Basis PDF + eingebettetes XML Reines XML (UBL oder CII)
Menschenlesbar ohne Software ✓ Ja (PDF-Komponente) Nein (nur mit XML-Viewer)
EN 16931 konform ✓ Ab Comfort-Profil ✓ Vollständig
B2B zwischen Unternehmen ✓ Zulässig ✓ Zulässig
B2G (öffentliche Auftraggeber) Bundesland-abhängig ✓ Standardformat
Fakturia-Support ✓ Vollständig ✓ Vollständig
Empfehlung für Abo-Unternehmen Ideal für B2B-Kunden Erforderlich für öffentliche Auftraggeber

Fakturia & E-Rechnung

Wie Fakturia die E-Rechnungserstellung automatisiert

Fakturia integriert die E-Rechnungserstellung direkt in den laufenden Abrechnungsprozess. Es ist kein separater Export-Schritt, kein separates Tool und keine manuelle Konvertierung notwendig – die E-Rechnung entsteht automatisch als Teil jeder regulären Rechnungserstellung:

📄

Automatische E-Rechnungserstellung

Bei jeder Rechnungserstellung in Fakturia wird die E-Rechnung automatisch im gewählten Format (ZUGFeRD oder XRechnung) erzeugt – ohne manuellen Eingriff, ohne zusätzlichen Schritt.

🔄

Integration in Recurring Billing

Die E-Rechnungserstellung funktioniert nahtlos auch im vollautomatischen Recurring-Billing-Prozess. Jede wiederkehrende Rechnung wird automatisch als gesetzesskonforme E-Rechnung erzeugt.

📤

DATEV-Export mit E-Rechnung

E-Rechnungen werden über den DATEV Buchungsdatenservice direkt mit dem Buchungssatz verknüpft übertragen – Ihr Steuerberater erhält eine vollständige, gesetzesskonforme Buchungsgrundlage.

GoBD-konforme Archivierung

Alle erzeugten E-Rechnungen werden in Fakturia revisionssicher archiviert – entsprechend den Anforderungen der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern).

🌍

EU-Ausland & MOSS

Für digitale Produkte an B2C-Kunden im EU-Ausland bereitet Fakturia die Daten für den Mini-One-Stop-Shop (MOSS) auf und unterstützt länderspezifische Steuersätze.

🔍

USt-Id-Validierung

Fakturia prüft regelmäßig automatisch die USt-Identifikationsnummern von EU-Auslandskunden gegen das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – als Voraussetzung für korrekte E-Rechnungen.


Zielgruppen

Für wen ist die automatische E-Rechnungserstellung besonders wichtig?

  • SaaS- und Abo-Unternehmen im B2B-Bereich: Wer monatlich Hunderte von Rechnungen an Geschäftskunden stellt, kann die E-Rechnungspflicht nicht manuell erfüllen. Die Automatisierung durch Fakturia ist hier keine Optimierung, sondern eine Notwendigkeit.
  • Unternehmen mit öffentlichen Auftraggebern als Kunden: Rechnungen an Bundesbehörden und viele Landesbehörden müssen bereits heute als XRechnung gestellt werden. Fakturia erstellt XRechnungen vollautomatisch.
  • Wachsende Unternehmen mit steigendem Rechnungsvolumen: Je früher die E-Rechnungsinfrastruktur steht, desto reibungsloser verläuft das Wachstum. Wer jetzt umstellt, spart sich die Hektik vor den gesetzlichen Fristen 2027 und 2028.
  • Unternehmen mit bestehender DATEV-Anbindung: Die Kombination aus E-Rechnungserstellung in Fakturia und direkter Übertragung per DATEV Buchungsdatenservice schafft eine vollständig durchgängige, medienbruchfreie Buchhaltungskette.
  • Steuerberater und ihre Mandanten: Steuerberater, die ihre Mandanten in die Lage versetzen wollen, die E-Rechnungspflicht gesetzeskonform zu erfüllen, profitieren von der direkten DATEV-Kompatibilität von Fakturia.
💡

Hinweis zu Übergangszeiträumen: Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen für inländische B2B-Umsätze noch Papier- und PDF-Rechnungen versandt werden – vorausgesetzt, der Empfänger stimmt zu bzw. widerspricht nicht. Die Empfangspflicht für E-Rechnungen gilt jedoch für alle Unternehmen bereits seit dem 1. Januar 2025 ohne Ausnahme. Fakturia ermöglicht sowohl das klassische PDF als auch die gesetzeskonforme E-Rechnung – je nach Kundenbedarf konfigurierbar.


Über Fakturia

Deutsche Software – vorbereitet für deutsches Recht

Fakturia wird von der Luminea IT Services GmbH aus Sauerlach bei München entwickelt. Als deutsches Softwareunternehmen verfolgen wir die Entwicklung der E-Rechnungspflicht seit ihrer Entstehung – und haben die Unterstützung für ZUGFeRD und XRechnung bereits implementiert, bevor die gesetzlichen Fristen greifen.

Alle Daten werden ausschließlich in einem TÜV-zertifizierten Rechenzentrum in Nürnberg verarbeitet – DSGVO-konform, GoBD-konform, ohne Datenweitergabe in Drittstaaten. Fakturia ist im Privatbesitz seiner Gesellschafter und steht nicht unter dem Einfluss ausländischer Investoren.

E-Rechnungspflicht – jetzt gesetzeskonform aufgestellt sein

Testen Sie Fakturia kostenlos in der Sandbox – inkl. E-Rechnungserstellung in ZUGFeRD und XRechnung. Kein Risiko, keine Kreditkarte.

DSGVO & GoBD-konform
TÜV-Rechenzentrum Nürnberg
EN 16931 konform
Seit 2007 am Markt
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